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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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Geschäfts- und Provisionsbedingungen -> Umfang und Art des Auftrages / Honorarberechnung Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf die Vermittlung von Immobilien. Eine Provision fällt an, wenn durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung ein Vertrag, auch zu einem späteren Zeitpunkt, zustande kommt. Ein Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn aufgrund unserer Tätigkeit Vertragsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen. Ein erteilter Auftrag schließt nicht aus, daß wir auch für die andere Vertragspartei provisionspflichtig tätig werden können. -> Vertragsverhältnis zum Verkäufer Die gemeinsam festgelegten Angebotsbedingungen sind Grundlage unseres Auftrages. Wird die Verkaufsabsicht aufgegeben, sind wir sofort zu unterrichten. Honorarsatz: Verkauf von Immobilien oder Gewerbebetriebe: 3% der Realkaufsumme (Minimum 1.800,- Euro) + I.G.I.C. (kanarische Mwst.) Bei Abschluß eines Vorvertrages (z. B. Kaufoption für die Kaufsicherstellung) ist 2% der Provision zu zahlen, die restlichen 1% bei notariellem Kaufvertrag. -> Vertragsverhältnis zum Käufer Die vom Interessenten bekanntgegebene Nachfrage ist Grundlage unseres Auftrages. Ändert sich diese oder gibt der Interessent seine Kaufabsicht auf, sind wir davon zu unterrichten. Sämtliche Angebote erfolgen auf der Grundlage der Auskünfte des jeweiligen Anbieters nach bestem Wissen und Gewissen sowie freibleibend und unter dem Vorbehalt des Irrtums. Bei Kaufabsicht werden von uns alle den Interessenten betreffenden Dokumente, Bestätigungen, Nachweise etc. organisiert und der Kauf beim Notar bis zur Unterschrift vorbereitet. Honorarsatz: Vermittlung von Immobilien oder Gewerbebetriebe einschl. der kompletten Eigentumsübertragung: 3% der Realkaufsumme (Minimum 1.800,- Euro) + I.G.I.C. (kanarische Mwst.) Bei Abschluß eines Vorvertrages (z. B. Kaufoption für die Kaufsicherstellung) ist 2% der Provision zu zahlen, die restlichen 1% bei notariellem Kaufvertrag. |
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